Kontakt
Gerne stehe ich als Verfahrensbeistand nach § 158a FamFG für Anfragen von Familiengerichten, Rechtsanwälten und Verfahrensbeteiligten zur Verfügung.
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Zusätzlich sind folgende Angaben für mich hilfreich:
- Aktenzeichen des Verfahrens (falls bekannt)
- Zuständiges Familiengericht
- Kurze Darstellung des Anliegens / Verfahrensgegenstands
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